Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Autostrom plus “Instant Charge” Angebot

  1. Geltungsbereich
    • 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Ladesäulen und die Abwicklung der Zahlungen über das Autostrom plus System für das Laden von Elektrofahrzeugen („Ladeleistungen“), die im Rahmen des „Instant Charge“ Angebots erbracht werden. Autostrom plus agiert dabei als Charge Point Operator („CPO“) und Inverkehrbringer der Ladeinfrastruktur.
    • 1.2. Autostrom plus speichert den Text dieser AGB und stellt ihn dem Kunden auf Wunsch nachträglich elektronisch zur Verfügung.
    • 1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Autostrom plus stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Vertragsschluss
    • 2.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Autostrom plus kommt als Einzelvertrag zustande („Instant Charge“), indem der Kunde entweder den QR-Code an der Ladesäule scannt, auf der sich daraufhin öffnenden Website von Autostrom plus die erforderlichen Informationen eingibt und die Zahlung abwickelt, oder indem der Kunde das Kreditkartenterminal nutzt und alle erforderlichen Daten eingibt. Nach erfolgreicher Dateneingabe schaltet Autostrom plus die Ladesäule frei (Angebot), und der Kunde kann den Ladevorgang innerhalb von 60 Sekunden durch die Entnahme der ersten Wattstunde beginnen (Annahme).
    • 2.2. Autostrom plus agiert lediglich als CPO und stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, ist jedoch nicht der Lieferant der elektrischen Energie. Die Verantwortung für die Energielieferung liegt bei dem jeweiligen Betreiber des Stromnetzes, über das die Ladesäule betrieben wird.
    • 2.3. Durch die Nutzung der Ladeleistungen entsteht keine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber, von dem der Strom stammt. Autostrom plus tritt ausschließlich als Vermittler und Betreiber der Ladesäulen auf.
    • 2.4. Autostrom plus ist berechtigt, die Abwicklung von Ladeleistungen durch Dritte zu erbringen oder sich bei der Bereitstellung technischer und administrativer Aufgaben dieser Dritter zu bedienen.
  3. Bereitstellung von Ladeleistungen
    • 3.1. Autostrom plus stellt die Ladesäulen zur Verfügung, damit Kunden ihre Elektrofahrzeuge mit Energie versorgen können. Autostrom plus selbst liefert jedoch keinen Strom, sondern stellt lediglich die Verbindung zur Stromquelle her.
    • 3.2. Die Verfügbarkeit der Ladeleistung steht unter dem Vorbehalt freier Kapazitäten, der Funktionsfähigkeit der Ladesäulen und anderer Faktoren wie temporären Störungen oder Netzengpässen, die die Energielieferung beeinträchtigen können. Autostrom plus übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Ladesäulen.
  4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    • 4.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß an die Ladesäule anzuschließen und gesetzlich zugelassenes Zubehör zu verwenden (z. B. geeignete Kabel).
    • 4.2. Der Kunde hat die Stellplätze an den Ladesäulen ausschließlich während des Ladevorgangs zu nutzen und muss die Ladesäule pfleglich behandeln.
    • 4.3. Der Kunde hat sämtliche vor Ort geltenden Vorschriften und Sicherheitsanweisungen zu befolgen.
  5. Vergütung für Ladeleistungen
    • 5.1. Die Vergütung für die Nutzung der Ladeinfrastruktur richtet sich nach den an der Ladesäule oder auf der Webseite vor dem Ladevorgang angezeigten Preisen.
    • 5.2. Ladeleistungen werden nach verbrauchter kWh abgerechnet. Autostrom plus ist für die Abrechnung und Zahlungsabwicklung verantwortlich.
    • 5.3. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach dem Ladevorgang oder innerhalb von 24 Stunden. Der Kunde kann bei Nutzung des Webshops eine Rechnung herunterladen oder bei Bedarf eine per E-Mail anfordern.
    • 5.4. Bei Ad-hoc-Ladevorgängen wird ein Sicherungsbetrag in Höhe von 50,00 € auf der vom Kunden angegebenen Zahlungsmethode blockiert. Dieser Betrag dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Zahlungsabwicklung und wird nach erfolgreicher Abrechnung der tatsächlich angefallenen Ladeleistung wieder freigegeben.
    • 5.5. Der Kunde ist verpflichtet, das für die erbrachte Ladeleistung fällige Entgelt zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts entsteht mit Abschluss des Ladevorgangs.
  6. Haftung
    • 6.1. Autostrom plus haftet als Betreiber der Ladeinfrastruktur nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    • 6.2. Für Schäden, die durch Unterbrechungen in der Stromversorgung oder Netzstörungen entstehen, haftet Autostrom plus nicht, da die Verantwortung hierfür beim jeweiligen Netzbetreiber liegt.
    • 6.3. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden, die durch Störungen der Stromversorgung entstehen.
  7. Laufzeit
    • 7.1. Der Vertrag endet mit Abschluss des jeweiligen Ladevorgangs.
  8. Support
    • 8.1. Autostrom plus stellt für Fragen oder Störungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Ladesäulen ein Call Center bereit. Der Support ist unter folgender Nummer erreichbar:
      +49 5113577149-0.
    • 8.2. Alternativ kann der Kunde auch eine E-Mail an support@autostrom.plus senden.
  9. Vertragspartner
    • 9.1. Vertragspartner des Kunden ist:
      Autostrom plus GmbH
      Glockseeplatz 1, 30169 Hannover
      Amtsgericht Hannover HRB 226767
  10. Hinweis zur Streitbeilegung
    • 10.1. Autostrom plus nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    • 11.1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Autostrom plus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
    • 11.2. Gerichtsstand ist Hannover, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt oder der Kunde, der Verbraucher ist, keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Autostrom plus ist auch berechtigt, ein Gericht, das für den Wohnsitz, den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist, anzurufen.